Ein Aufatmen geht durch die Caravaning-Community: Die lang ersehnte 4. EU-Führerscheinrichtlinie ist da. Sie bringt eine entscheidende Änderung mit sich, auf die viele Camper – und die Industrie – seit Jahren gewartet haben. Die zulässige Gesamtmasse für Reisemobile in der Führerscheinklasse B wird von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben.
Was das konkret für deinen nächsten Urlaub bedeutet und warum die Branche nun Druck auf die deutsche Politik macht, erfährst du hier.
Das 3,5-Tonnen-Dilemma hat ein Ende (in Sicht)
Wer noch den alten “Lappen” der Klasse 3 besitzt, kennt das Problem kaum: Er darf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen bewegen. Doch für alle, die den Führerschein der Klasse B besitzen, war bisher bei 3,5 Tonnen Schluss.
In der Praxis wurde diese Grenze zunehmend zum Problem. Moderne Reisemobile sind sicherer, komfortabler und umweltfreundlicher geworden – aber dadurch auch schwerer. Umfangreiche Sicherheitsausstattung, Assistenzsysteme und der Trend zu alternativen Antrieben treiben das Leergewicht nach oben. Für Urlaubsgepäck, Fahrräder oder Wassertanks blieb oft kaum noch legale Zuladung übrig.
Der Caravaning Industrie Verband (CIVD) und europäische Verbände haben sich deshalb jahrzehntelang für eine Anpassung eingesetzt. Mit Erfolg: Die Anhebung auf 4,25 Tonnen schafft endlich wieder Spielraum für Hersteller bei der Konstruktion und für Camper bei der Ausstattung ihrer Fahrzeuge.
Die neue Regelung B.96.02 im Detail
Die wichtigste Nachricht vorweg: Die Erhöhung auf 4,25 Tonnen gilt nicht automatisch für jeden Klasse-B-Inhaber. Die neue Regelung, in der Richtlinie als B.96.02 bezeichnet, sieht Folgendes vor:
- Bis 4,25 Tonnen: Inhaber der Klasse B dürfen Reisemobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg fahren.
- Gespanne bis 5 Tonnen: Auch Kombinationen aus Reisemobil und Anhänger bis zu einem Gesamtzuggewicht von 5 Tonnen sind möglich.
- Die Voraussetzung: Es ist eine ergänzende Qualifikation notwendig. Die EU lässt den Mitgliedsstaaten hier Spielraum – denkbar sind ein eintägiges Training oder eine kleine Prüfung.
Wann gilt die neue Regelung? Der Zeitplan.
Die EU-Richtlinie ist beschlossen, jetzt sind die Länder am Zug. Die Mitgliedsstaaten haben bis Ende November 2028 Zeit, die nationalen Vorschriften zu erlassen. Die praktische Anwendung muss spätestens bis Ende November 2029 sichergestellt sein. Es wird also noch etwas dauern, bis die ersten 4,25-Tonnen-Mobile mit dem neuen B-Schein auf die Straße dürfen.
Industrie fordert: Deutschland muss Gas geben!
Der CIVD begrüßt die Reform als wichtigen Fortschritt, mahnt aber angesichts des langen Zeitrahmens zur Eile. Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des CIVD, rechnet mit einem großen Ansturm auf die Führerscheinerweiterung, sobald diese verfügbar ist – sowohl von bestehenden Campern als auch von Neulingen.
Der Appell an die deutsche Politik ist klar: Die Umsetzung muss schnell, praxisnah und unbürokratisch erfolgen. Der Verband fordert schlanke Verfahren ohne neue bürokratische Hürden. Digitale Angebote könnten helfen, den erwarteten Verwaltungsaufwand zu bewältigen und den Zugang für Verbraucher so einfach wie möglich zu gestalten.